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Kinderkrippe Bienehuus Dietikon


Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht
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Eltern – Info / Betriebskonzept Geschäftsstelle:
Zürichstr. 145
8700 Küsnacht
Tel. 044 910 04 40
Fax. 044 910 32 38
info@bienehuus.ch

Einleitung
Das vorliegende Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über die Kinderkrippe Bienehuus in Zollikon. Es orientiert interessierte Personen über Betriebsorganisation, Finanzen, Personal, Aufnahmeverfahren etc.

Auftrag und Zielgruppe
Die private Kinderkrippe Bienehuus ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungs-Angebot. Im Zentrum unseres Auftrages steht sowohl die pädagogische Arbeit mit dem einzelnen Kind, wie auch das Kind als Gruppenmitglied. Soziales Verhalten kann so auch ausserhalb der Familie erfahren und eingeübt werden. Die Krippe verfügt über 20 Plätze, welche in Ganz- und Teilzeit aufgeteilt sind und nimmt Kinder ab acht Wochen bis zum Schuleintritt auf. Dabei streben wir eine soziale, kulturelle und altersmässige Durchmischung an.

Standort und Infrastruktur
Die private Kinderkrippe Bienehuus hat Räumlichkeiten an zwei Orten.

Küsnacht:
Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Zürichstrasse 130. Fünf grosszügige, moderne Gruppenräume und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die im Parterre gelegenen Räumlichkeiten haben direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung.Den Eltern stehen Parkplätze zum Bringen und Holen der Kinder zur Verfügung. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Wegen erreichbar. Die zentrale Lage ermöglichen uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen.

Zollikon:
Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Bergstrasse 17. Die Räume an zentralster Lage sind hell und freundliche im ersten Stock eingerichtet. Mit einer Fläche von über 370 m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Geeignete Spielgeräte laden zum Spielen, Springen und Toben ein. In unmittelbarer Nähe befinden sich grosszügige Grünanlagen, sowie Spielplätze, wo verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung stehen. Die Zufahrt ist sowohl mit dem Auto, als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal möglich. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Gebäude.

Sozial-pädagogische Haltung:
Wir betrachten und respektieren das Kind als eigenständige Persönlichkeit. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ziel der Betreuung ist eine altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen.

Pädagogische Mittel:
Die Verantwortung für die Gestaltung des Tagesablaufs liegt bei der Krippenleitung. Wir legen Wert auf:
- strukturierter Tagesablauf
- Gruppenregeln
- zielorientiertes Arbeiten
- Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten
- Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen
- Rhythmik, Tanzen und Musik
- positive Bestärkung
- eigene Erfahrungen machen lassen
- Sprachentwicklung und Sprachförderung
- altersgemässe Körper- und Sexualerziehung
- positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können
- "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen
- Einbezug von Natur und Tieren
- Verkehrserziehung
- Rituale
- Feste feiern
- Kinderbesprechungen
- Elterngespräche
- Elternveranstaltungen
- Teambesprechungen


Richtlinien / Aufsicht
Die Kinderkrippe Bienehuus richtet sich nach den Richtlinien und Vorgaben des Schweizerischen Krippenverbandes. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH und der Chinderhuus Zollikon GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörden.

Betreuung und Betreuungsteam
Die Trägerschaft der privaten Kinderkrippe Bienehuus ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH und die Chinderhuus Zollikon GmbH.

Trägerschaft:
Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus. In altersgemischten Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können.
Im Betreuungsteam sind erfahrene Mütter, pädagogisch geschulte Leiterinnen, Lehrfrauen und junge Praktikantinnen. Somit verfügen die Mitarbeiterinnen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erfahrungen in der Kinderbetreuung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführerin übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten.


Öffnungszeiten / Ferien, Fest – und Feiertage:
Montag bis Donnerstag: 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen, ebenso zwischen Weihnacht und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten-Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr.), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag

Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 10 Stunden betragen. Die besprochenen Zeiten sind mittels Vertrag verbindlich vereinbart. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von insgesamt 2 Tagen pro Woche.

Am Morgen zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr und am Nachmittag zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr sollten keine Kinder gebracht oder geholt werden, da wir diese Zeiten mit den Kindern gestalten wollen.


Tagesablauf, Mahlzeiten und Ziele:
Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Ab 9 Uhr werden die Kinder in Gruppen betreut und bis zum Mittagessen bestimmen die Gruppenleiterinnen den Ablauf zusammen mit den Kindern selber. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen.

Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri.

Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc.

Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis.


Aufnahmeverfahren:
Interessierte Eltern können einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern, mit welchem sie ihr Kind schriftlich anmelden können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, vereinbaren wir ein Gespräch mit den Eltern. Dabei besteht die Möglichkeit, die Krippe zu besichtigen und Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. zu treffen. Bei Teilzeitplatzierungen ist eine Mindestanwesenheit von insgesamt 2 Tagen pro Woche empfehlenswert. Wenn das Kind aufgenommen wird, muss ein Vertrag abgeschlossen werden, welcher auch die Elternbeiträge regelt.

Eintritt:
Bei der Aufnahme ist ein Betreuungsvertrag, ein Personalienblatt und ein Gesundheitsblatt auszufüllen und zu unterzeichnen, in denen Angaben über das Kind, die Erreichbarkeit der Eltern, die Versicherung des Kindes etc. einzutragen sind. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Eltern, diese Rahmenbedingungen einzuhalten.

Eingewöhnung:
Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, findet eine Eingewöhnungsphase statt. Dabei begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind ganz oder teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung wird mit den Eltern besprochen. Je nach Dauer der wöchentlichen Betreuungszeit ergibt sich daraus eine Eingewöhnungspauschale von Fr. 250.- oder Fr. 300.- .Dauer und Form der Eingewöhnungsphase wird den Eltern individuell erklärt. Die Krippenleitung entscheidet über Änderungen der Eingewöhnungszeit.

Kleider:
Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel und Regenschutz in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause.

Persönliche Spielsachen:
Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen.

Krankheit / Abwesenheit der Kinder:
Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation des Kinderspitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. Ein Wechsel des Kinderarztes muss der Geschäftsführerin sofort mitgeteilt werden. Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall (Arztzeugnis notwendig) wird ab dem 30. Tag der massgebende Monatsbeitrag auf 50% reduziert.

Krankenkasse:
Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert.

Haftpflichtversicherung:
Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Sicherheit:
Für die Sicherheit der Kinder wurden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen an den Fenstern, geschützte oder abgehängte Steckdosen, Türabsperrgitter, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge, Ausbildung in 1. Hilfe des Personals etc.

Abholen eines Kindes durch Drittpersonen und Kindertransport im Auto:
Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Geschäftsführerin rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.) und die Kinder müssen in geprüften Kindersitzen gesichert sein.

Kündigung und Austritt:
Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Mitteilung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in die Schule oder in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit ist eine Unkostenpauschale von Fr. 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden.

Vertragsrücktritt:
Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste Tag des Eingewöhnens.

Ausschluss:
Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführerin erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

Finanzen:
Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt. Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Monatsbeiträge sind im voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird der Platz anderweitig vergeben.

Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet.

Windeln werden von der Krippe zur Verfügung gestellt. Alles andere wie Schoppenpulver, spezielle Nahrung etc. werden von den Eltern gebracht, ansonsten werden diese Extraauslagen in Rechnung gestellt.


Elternarbeit:
Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den Erzieherinnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Die Vernetzung zwischen Erzieherinnen und Eltern kann sich durch verschiedene Aktivitäten entwickeln: Gespräche, Besuche, Feste, Veranstaltungen etc. Diese Elternveranstaltungen finden sporadisch, nach schriftlicher Einladung statt. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen die Bereitschaft für Elterngespräche voraus, in welchen wir den Entwicklungsstand des Kindes, gegenseitige Fragen / Probleme etc. besprechen möchten.

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