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Trägerschaft: Chinderhuus Küsnacht GmbH Chinderhuus Zollikon GmbH Katrin und Theo Gerber |
Geschäftsstelle: Zürichstr. 145 8700 Küsnacht Tel. 044 910 04 40 Fax. 044 910 32 38 info@bienehuus.ch |
Bewilligungen / Aufsicht Bildungsdirektion
Kinderkrippen:
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich erlässt die Richtlinien über die Bewilligung von Kinderkrippen. Unsere Betriebe entsprechen diesen strengen Richtlinien und verfügen über eine entsprechende Betriebsbewilligung. Jährlich werden die Betriebe via Vormundschaftsbehörde geprüft und die Bewilligung bestätigt.
Tageskindergarten: Seit dem 1. Januar 2008 wurde im Rahmen der Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes der Kindergarten kantonalisiert. Dadurch wurde er Teil der kantonalen Volksschule und ist obligatorisch. Der Kindergarten ist jetzt das offizielle Fundament der schulischen Bildung. Selbstverständlich verfügt unser Tageskindergarten über die Bewilligung der Bildungsdirektion, die Aufsicht obliegt dem Volksschulamt. Sowohl die Lektionentafel, als auch der Lehrplan richten sich nach den Vorgaben der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. www.bildungsdirektion.zh.ch www.lotse.zh.ch
Verband Kindertagesstätten der Schweiz Wir sind Mitglied im Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS, ehemals Krippenverband). Um bei KiTaS Mitglied zu werden, müssen deren Richtlinien eingehalten werden. KiTaS ist der einzige gesamtschweizerische Branchenverband, der sich mit der Organisation der familien- und schulergänzenden Kindertagesbetreuung befasst. KiTaS steht für gute Kindertagesbetreuung, das Wohl des Kindes wird ins Zentrum gestellt und es wird für eine eine hohe Betreuungsqualität eingetreten. www.krippenverband.ch
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Berufsbildung, der Fachhochschulen und der Innovationsförderung. Gemeinsam mit den Kantonen setzt sich das BBT für eine hoch stehende Berufsbildung ein. Dies ist im Berufsbildungsgesetzt festgelegt. Unsere Lernende haben alle einen vom BBT bewilligten Lehrvertrag. www.bbt.admin.ch
Kantonales Labor Zürich Das Kantonale Labor Zürich sorgt im Sinne einer Dienstleistung der Gesundheitsdirektion dafür, dass im Kanton Zürich das Lebensmittelrecht eingehalten wird und verfolgt damit die Ziele des Lebensmittelgesetzes. Unter anderem werden rund 11'000 Lebensmittelbetriebe kontrolliert, darunter auch das Bienehuus. Unser Betrieb wird jährlich zweimal von einem Lebensmittelkontrolleur unangemeldet kontrolliert. Dieser wurde durch das Kantonale Labor ausgebildet und untersteht fachlich dem Kantonschemiker. www.klzh.ch |
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